Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GebTek AG

Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen der GebTek AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen. Sie gehen anders lautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor.

Rechte an Offerten
Offerten bleiben Eigentum der GebTek AG und sind im Falle eines Nichtzustandekommen des Werkvertrages auf Verlangen zurückzugeben. Offerten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Unternehmens kopiert, Dritten weiter gegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

Sicherheitsvorschriften
Der Besteller ist verpflichtet, der GebTek AG über bestehende verdeckte Leitungen, asbesthaltige Materialien und andere umweltbelastende oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu informieren.
Kommt der Besteller dieser Informationspflicht nicht nach, ist die GebTek AG von jeder Haftung für Schäden oder Folgeschäden befreit.

Lieferung
GebTek AG haftet nicht für Lieferverzögerungen von Zulieferern und Herstellern.

Technische Daten
Sämtliche technischen Angaben, Daten und Abmessungen welche auf Angaben der betr. Zulieferer resp. Herstellern basieren, sind keine Zusicherung. Für diese Daten lehnen wir jede Haftung ab.

Zahlung
Lieferungen werden sofort nach der Lieferung fällig. Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist unsere Firma berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verlangen. Je nach Grösse oder Fortschritt des Auftrages werden Akontozahlungen fällig

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der GebTek AG. Die GebTek AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen.

Garantie
Für Geräte, Apparate etc. gilt zwischen dem Unternehmer und dem Besteller dieselbe Garantiefrist wie zwischen dem Unternehmer und seinem eigenen Lieferanten.
Die Rechnung gilt als Garantieschein, ausser ein separater Garantieschein liegt bei.
Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material inkl. Garantieschein an uns einzusenden resp. zu überbringen.
Die Garantie umfasst keine Neuprogrammierung von ersetzten Geräten, Wiedermontage von Geräten oder sonstige Aufwendungen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Änderung, Reparatur, Programmierungen, Umprogrammierungen etc. die durch den Kunden verursacht resp. vorgenommen wurden, oder infolge Abnutzung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften entstanden sind.
Die GebTek AG setzt nur Waren ein, welche unter gegebenen Soft- und Hardware- Voraussetzungen funktionsfähig ist. Sollten durch bestimmte Voraussetzungen Schäden oder Funktionsstörungen an bestehenden Geräten und Daten erfolgen, übernimmt die GebTek AG keine Haftung.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Beanstandungen und Rückgabe
Beanstandungen müssen innerhalb 14 Tagen ab Rechungsdatum angebracht werden. Rücknahmen werden nur im speziellen Fall akzeptiert. Für Rücknahmen behält sich die GebTek AG das Recht vor, eine Rücknahme Gebühr zu erheben.

Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden unterliegen dem schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist das aktuelle Domizil der GebTek AG.

CH-4102 Binningen 18.03.2009